(1) Der Verein führt den Namen „KSK Konkordia 1924 Neuss e.V.“ und hat seinen Sitz in Neuss.
(2) Vereinsfarben sind: Blau-Rot.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 VEREINSZWECK UND ZIELE/AUFGABEN
(1) Zweck des Vereins ist die Pflege des Ringer-, Karate- und Breitensports. Im Rahmen seiner sportlichen Aktivitäten und Veranstaltungen fördert er das soziale Gemeinwesen.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unkostenerstattung begünstigt werden. „Erlauben es die finanziellen Rahmenbedingungen des Vereins, können auf Beschuss des Vorstandes Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Pauschale des § 3 Nr. 26a EStG gezahlt werden. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell.
(3) Der Verein ist Mitglied des Deutschen Ringer Bundes e.V., des Ringerverbandes Nordrhein-Westfalen e.V., des Deutschen Karateverbandes e.V., des Karate-Dachverbandes NW e.V. und des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V.
§ 3 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
(2) Eine ordentliche Versammlung (Jahreshauptversammlung) ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen.
(3) Einladungen zur Mitgliederversammlung müssen mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin unter Angabe einer Tagesordnung an die Mitglieder abgesandt werden.
(4) Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
(5) Das Vermögen des Vereins fällt der Stadt Neuss zur Förderung des Sports zu.
§ 4 INKRAFTTRETEN
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung am 07.04.2008 beschlossen worden.
Hinweis: Satzungsänderungsvorschlag für die JHV am 31.03.2009 ist fett gedruckt.