Bildung und Teilhabe: Unterstützung für Vereinsmitglieder

Bildung und Teilhabe: Unterstützung für Vereinsmitglieder

Der KSK Konkordia 1924 Neuss e.V. unterstützt Familien, die von Leistungen des Bildung- und Teilhabepakets (BuT) der Stadt profitieren können. Dieses Programm bietet finanziell schwächer gestellten Familien die Möglichkeit, die Mitgliedsbeiträge für ihre Kinder bis zum Alter von 18 Jahren erstattet zu bekommen. Hier erklären wir Ihnen den Prozess und die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen.


Was ist das Bildung- und Teilhabepaket (BuT)?

Das BuT-Programm richtet sich an Familien, die bestimmte finanzielle Hilfen wie Bürgergeld, Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderzuschlag o.ä. erhalten. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Vereinsangeboten zu ermöglichen. Durch das Programm können die Mitgliedsbeiträge von der Stadt erstattet werden.


Mitgliedschaft beim KSK Konkordia

Um am Programm teilzunehmen, ist eine Mitgliedschaft im Verein erforderlich. Hierzu wird zwischen dem Verein und der Familie ein Vertrag geschlossen, der Folgendes regelt:

  1. Jahresbeiträge und Kündigung:
    – Der Jahresbeitrag wird im Voraus für das gesamte Kalenderjahr vom Konto der Familie abgebucht (zwischen dem 1. und 5. Januar).
    – Bei einem Eintritt während des Jahres wird der Beitrag anteilig ab dem Eintrittsmonat bis Dezember berechnet, zzgl. einer einmaligen Anmeldegebühr. Dieser Betrag wird zum 1. des kommenden Monats vom Konto der Familie abgebucht.
    – Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine schriftliche Kündigung bis zum 15. November erfolgt.
  2. Zahlungsmodalitäten:
    – Beiträge werden ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto der Familie eingezogen.
    – Sollte das Konto nicht gedeckt sein, verzögert sich der gesamte Prozess, einschließlich der Ausstellung von Bescheinigungen und Mitgliedsausweisen. Zudem sind die Rücklastschriftgebühren von der Familie zu tragen.

Ablauf der Erstattung über das BuT-Programm

Nach erfolgreicher Zahlung des Mitgliedsbeitrags durch die Familie stellt der Verein eine Bescheinigung für das Bildung- und Teilhabepaket aus. Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Beitrag zahlen:
    Sobald der Mitgliedsbeitrag erfolgreich vom Konto eingezogen wurde, beginnt eine achtwöchige Bearbeitungszeit.
  2. Bescheinigung erhalten:
    Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist von acht Wochen erhalten Sie automatisch eine schriftliche Bescheinigung. Diese wird per E-Mail an die, in der Beitrittserklärung angegebene Adresse gesendet.
    – Wichtiger Hinweis: Überprüfen Sie bitte regelmäßig Ihren Spam-Ordner, falls die Bescheinigung nicht im Posteingang erscheint. Um Verzögerungen in der Zukunft zu vermeiden, markieren Sie unsere E-Mail-Adresse als „kein Spam“. So stellen Sie sicher, dass Sie auch wichtige Ankündigungen, Fristen oder Informationen rechtzeitig erhalten.
  3. Bescheinigung einreichen:
    Reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrer zuständigen Behörde ein, um die Erstattung des Mitgliedsbeitrags zu beantragen.
  4. Rückerstattung erhalten:
    Die Stadt prüft Ihren Antrag und erstattet Ihnen den Mitgliedsbeitrag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtige Hinweise:

– Fristen und Voraussetzungen:
Die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erstattung können von Stadt zu Stadt variieren. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über die genauen Bedingungen.
– Verantwortung der Familien:
Der Verein übernimmt keine Behördengänge und kann nicht garantieren, dass der Beitrag erstattet wird. Ob und in welchem Umfang die Erstattung erfolgt, liegt im Ermessen der Stadt.
– Mitgliedsausweise:
Nach erfolgreicher Abbuchung des Mitgliedsbeitrags und Ausstellung der Bescheinigung erhalten Sie zudem den Mitgliedsausweis. Dieser berechtigt zur Teilnahme an den Trainingseinheiten.


Zusammenfassung des Prozesses

Hier eine übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Vertrag abschließen
  2. Mitgliedsbeitrag zahlen
  3. Bearbeitungsfrist abwarten
  4. Erhalt der Bescheinigung per E-Mail (Spam-Ordner prüfen)
  5. Bescheinigung einreichen
  6. Erstattung erhalten

Wenn Sie Fragen zum Bildung- und Teilhabe Paket haben, wenden Sie sich gerne an uns oder den Behörden. Wir helfen Ihnen bei allgemeinen Fragen zum Ablauf weiter, auch wenn wir keine Behördengänge übernehmen können. Unser Ziel ist es, allen Familien den Zugang zu unseren Vereinsangeboten zu ermöglichen!