Der Ehrenrat wird auf schriftlichen Antrag des Vorstandes oder eines Betroffenen zuständig bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, wenn deren Schlichtung im Vereinsinteresse geboten erscheint, zudem bei einer Verletzung oder Gefährdung der Vereinsinteressen durch ein Mitglied. (§ 10 Abs. 2 Vereinssatzung)
Der Ehrenrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Horst Faller
Michael Faller